Praktikum: Anorganische und Analytische Chemie
Auszug Laborordnung, Links zur DGUV 850 etc.
- Das Arbeiten in den Praktikumssälen ist nur während der Arbeitszeiten erlaubt.
- Besucher dürfen aus Sicherheitsgründen nicht in den Praktikumsräumen empfangen werden.
- Jede(r) Studierende muß ihren/seinen Arbeitsplatz und Garderobenschrank mit einem
Namensschild kennzeichnen.
- Arbeitsplätze und Abzüge müssen abends (pünktlich
zum Laborschluss) sauber und aufgeräumt hinterlassen werden.
In den Abzügen aufgebaute Geräte bzw. Reaktionsansätze, die bis zum nächsten Tag stehenbleiben
sollen, müssen ein Namensschild mit Angabe des durchzuführenden Versuchs tragen.
- Verschüttete Reagenzien und Glasscherben sind sofort und vollständig zu entfernen.
- Mit Gas, Strom und Chemikalien sparsam umgehen. Nicht benutzte Brenner auf Sparflamme herunterdrehen.
- Achten Sie besonders darauf, dass Reagenzienflaschen nicht falsch eingeordnet oder Stopfen vertauscht
werden. Entnommene und nicht aufgebrauchte Substanzproben dürfen nicht wieder in die Vorratsgefäße
zurückgegeben werden. Auch geringe Verschmutzung der Substanzen ist unbedingt zu vermeiden. Proben
dürfen deshalb nur mit sauberen Spateln oder Löffeln bzw. Pipetten entnommen werden.
- Für die Umwelt belastende wäßrige anorganische Abfälle sowie organische Lösungsmittelabfälle
stehen genau gekennzeichnete Behälter aus. Es ist peinlichst darauf zu achten,
dass die Abfälle
jeweils in den richtigen Behälter geschüttet werden.
- Vor Beginn des Praktikums wird jede(r) Teilnehmer(in) über Sicherheitsbestimmungen und Vorsichtsmaßnahmen
zur Unfallverhütung unterrichtet. Im Rahmen des EFK erfolgen
bereits ausfürliche Unterweisungen, diese bitte mit Hilfe der
Videos in Ilias auffrischen!!! (Link s.u.)
Sie/Er bestätigt dies durch Unterschrift. Die wichtigsten Punkte sind hier noch einmal aufgeführt:
- Während des Aufenthaltes im Praktikumssaal ist stets eine Schutzbrille zu tragen.
Wer wiederholt ohne Schutzbrille angetroffen wird, muß vom Praktikum ausgeschlossen werden.
- Zur PSA gehört außdem ein weisser Baumwollkittel sowie ggf.
geeignete Handschuhe, geschlossene feste Schuhe und lange Hosen (keine
offenen Haare, keine Kontaktlinsen).
- Versuche, bei denen übelriechende Stoffe oder giftige Gase wie z.B. Cl2, H2S,
SO2 und nitrose Gase verwendet werden oder entstehen können, müssen unbedingt im Abzug durchgeführt
werden.
- Fast alle im Praktikum verwendeten organischen Stoffe sind brennbar. Mit leicht entflammbaren
Lösungsmitteln wie Aceton, Ether, Benzol, Toluol und Alkoholen darf nur gearbeitet werden,
wenn man sich vergewissert hat, dass sich keine offenen Flammen in der Nähe befinden.
- Streng verboten ist die Durchführung von Versuchen, die nicht vorgesehen sind. Auch
Mengen und Reihenfolge der Substanzzugabe dürfen nur nach
Absprache mit den Assistenten geändert werden.
- In den Praktikumsräumen besteht Rauch-, Eß- und Trinkverbot.
- Herbst 2021: Im gesamten Institut und damit auch in den Praktikumsräumen
ist stets eine FFP2- oder OP-Maske (!korrekt!) zu tragen.
- Jeder Unfall ist sofort einem der verantwortlichen Assistenten/innen zu melden.
- Weitere wichtige Links: